ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbestimmungen zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Sie gelten ergänzend zu den
§§651a des BGB (Reisevertragsbestimmungen)
1.Veranstalter
Veranstalter bei den Erlebnispädagogischen Programmen ist der gemeinnützige Verein aktivErleben e.V. Bei Angeboten in Zusammenhang mit einer Fahrt außerhalb Ihrer Einrichtung z.B. in eine Jugendherberge vermittelt der Verein lediglich die Serviceleistungen fremder Unternehmen, für die der Verein keine Haftung übernimmt. Die erlebnispädagogischen Angebote werden grundsätzlich von den TeamerInnen des Vereins aktivErleben e.V. durchgeführt. Verschiedene erlebnispädagogische Angebote werden in Kooperation mit Partnerunternehmen vor Ort durchgeführt. In diesem Fall bleiben die Geschäftsbestimmungen von aktivErleben bestehen.

2.Leistungen
2.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in unserem Prospekt. Die Leistungsvereinbarung wird per Vertrag festgelegt, wobei sich der Verein aktivErleben e.V. vorbehält, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen und unter Berücksichtigung des Wetters und anderer "in der Natur liegender" Einschränkungen und Unabwägbarkeiten Programmänderungen durchzuführen. Nebenabreden / Wünsche und Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
2.2 Die Durchführung der von uns angebotenen Angebote kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine MindestteilnehmerInnenzahl von 13 Personen erreicht wird. (Ausnahmen werden mit dem Verein direkt besprochen)

3.Programmabsagen, Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Der aktivErleben e.V. kann bis zum 14. Tag vor vertraglichem Programmstart die Programmleistung ändern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird.
3.2 Wird das Programm in Folge -bei Vertragsabschluß nicht voraussehbar- höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der aktivErleben e.V. als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
3.3 Der aktivErleben e.V. kann bis zu vier Wochen vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Programms nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Verein deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für dieses Programm so gering ist, dass die dem Verein als Veranstalter im Falle der Durchführung des Programms entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf das Programm, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Vereins besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er der KundIn ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird das Programm aus diesem Grunde abgesagt, so erhält die KundIn seinen/ihre eingezahlten Programmpreis zurück.
3.4 Der aktivErleben e.V. ist berechtigt den Programmpreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen, wenn für die Inanspruchnahme von Drittfirmen erhöhte Mieten etc. anfallen, die für die Durchführung des gebuchten Programms von Nöten sind, wenn zwischen Vertragsabschluß und Programmstart mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der/die KundIn unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Programmstart davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Programmpreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Programmpreises begründet.
3.5 Der aktivErleben e.V. ist berechtigt, den vereinbarten Innhalt des Programms aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programmleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Programms, die nach Vertragsschluss und die nicht von dem aktivErleben e.V. herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, sowie diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt des gebuchten Programms beeinträchtigen.
3.6 Der aktivErleben e.V. ist verpflichtet, die/den KundIn über eine zulässige Programmabsage oder ein erhebliche Programmänderung unverzüglich nach Kenntnis zu unterrichten.
3.7 Sowohl bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Programmpreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Programmleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Programmabsage durch den aktivErleben e.V., die Teilnahme an einem gleichwertigen Programm verlangen, wenn der aktivErleben e.V. in der Lage ist, ein solches Programm aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den/die KundIn anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung dem aktivErleben e.V. gegenüber gültig zu machen. Hierzu empfiehlt der aktivErleben e.V. die Schriftform.

4. Anmeldung
4.1 Mit der Rücksendung des zugeschickten Vertrages, die schriftlich, per Fax oder Email vorgenommen werden kann, bietet uns der Kunde einen Abschluss des Auftragvertrags, aufgrund der in dem Vertrag genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an.
4.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten TeilnehmerInnen, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtungen einsteht. Für die Annahme der besonderen Verpflichtungen des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrücklichen oder gesonderten Erklärung seitens dessen.
4.3 Der Vertrag beinhaltet, falls notwendig, eine Ausrüstungsliste der mitzubringenden Gegenstände, Anreiseinformationen und allgemeine Informationen.
4.4 Sollten bis 7 Tage vor Programmbeginn wieder Erwartens keine Unterlagen die AnmelderIn zugekommen sein, so besteht die Mitwirkungspflicht darin, den aktivErleben e.V. umgehend zu benachrichtigen.

5.Zahlung des Programmpreises
5.1 Bei Anmeldungen, welche dem aktivErleben e.V. erst vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn oder später zugehen, hat die TeilnehmerInn dafür Sorge zu tragen, dass der Gesamtpreis in Form eines Schecks oder einer Banküberweisung umgehend nach Aushändigung der Rechnung, bis zwei Wochen nach Abschluss des Programms, an den aktivErleben e.V. gezahlt wird. Ebenfalls möglich ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Die AnmelderIn sollte sich im Falle von Unklarheiten zwecks Abklärung der genauen Modalitäten mit dem aktivErleben e.V. in Verbindung setzen. Eine besondere Eingangsbestätigung der Zahlung erfolgt nicht.
5.2 Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, einschließlich Seminargebühren, zur Verfügung gestelltes Material und TeamerInnenkosten und Versicherung der TeilnehmerInnen.
5.3 Sollte die KundIn den Programmpreis nicht rechtzeitig zahlen, so bittet der aktivErleben e.V. um Verständnis, dass sie die notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von 5,- Euro in Rechnung stellt.
5.4 Ab dem 1. Januar 2002 akzeptieren wir nur noch bargeldlose Zahlungen in Euro durch Überweisung.
5.5 Ist die Vertragsbestätigung bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht beim aktivErleben e.V. eingetroffen oder erscheint die Gruppe nicht am vereinbarten Ort zum Programmbeginn, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.

6.Rücktritt und Umbuchung durch die KundIn/Ersatzperson
6.1 Die KundIn kann jederzeit vor Programmbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der aktivErleben e.V. empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Im Falle des Rücktritts kann der aktivErleben e.V. eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei den TeilnehmerInnen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Programmpreis berechnet:
6.3 bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15% des Gesamtbetrags
vom 29. bis 22.Tag 22% des Gesamtbetrags
vom 21. bis 15.Tag 30% des Gesamtbetrags
vom 14. bis 8. Tag 50% des Gesamtbetrags
vom 7. an 80% des Gesamtbetrags
zu Programmbeginn 100% des Gesamtbetrags
6.4 Sollten die dem aktivErleben e.V. durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als der Pauschalbetrag, so wird von der AnmelderIn dieser Betrag geschuldet.
6.5 Der AnmelderIn bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten des Veranstalters anlässlich des nicht angetretenen Programms geringer waren.
6.6 Bis zum Programmstart kann die AnmelderIn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Programmvertrages eintritt. Für hierdurch entstehende Mehrkosten (eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro) sowie für den vereinbarten Programmpreis haften der Dritte und die AnmelderIn gesamtschuldnerisch.
6.7 Der aktivErleben e.V. kann dem Wechsel der Person der AnmelderIn wiedersprechen, wenn der Dritte den besonderen Programmerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.8 Bei Seminaren, bei denen keine feste Gruppe Voraussetzung ist, kann der aktivErleben e.V. den freigewordenen Platz anderweitig vergeben.
6.9 Der aktivErleben e.V. kann bei Veränderungen, hinsichtlich des Programmortes oder ähnlicher Änderungen, die Mehrkosten der AnmelderIn in Rechnung stellen.

7.Rücktritt/Kündigung durch den aktivErleben e.V., Vertragsaufhebung
7.1 Der aktivErleben e.V. kann insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Programms den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die TeilnehmerIn die Durchführung des Programms ungeachtet einer Verwarnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behält der aktivErleben e.V. den Anspruch auf den Programmpreis, wobei er sich ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile, die er infolge der fristlosen Kündigung bzw. Rücktitts erlangt, anrechnen lassen muss.
7.2 Der aktivErleben e.V. kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte TeilenhmerInnenzahl nicht erreicht wird und in der Ausschreibung auf die MindestteilnehmerInnenzahl hingewiesen wurde. Die, für das jeweilige Programm, erforderliche Mindestteilnehmerzahl ist den einzelnen Programmbeschreibungen zu entnehmen. Die Erklärung des Veranstalters, dass die Teilnehmerinnenzahl nicht erreicht wird und das Programm nicht durchführt wird, muss der TeilnehmerIn spätestens zwei Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Programmstart zugegangen sein.
7.3 Für den aktivErleben e.V. besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die planmäßige Durchführung der Maßnahme durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wir, wie z.B. im Falle von Krankheit der TeamerIn. In diesem Fall ist der aktivErleben e.V. verpflichtet, die TeilnehmerInnen rechtzeitig -evtl. telefonisch - zu benachrichtigen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend und vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen jedoch nicht.
7.4 Ein Rücktritt durch den aktivErleben e.V. vom Vertrag ist auch möglich, wenn die Durchführung des Programms infolge- bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer- außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird. Wird der Vertrag von Seiten des aktivErleben e.V. gekündigt, kann der aktivErleben e.V. für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Programms noch zu erbringenden Zahlungsleistungen an Dritte eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.5 Der aktivErleben e.V. behält sich ausdrücklich vor, nach eventuellen Vorbereitungstreffen darüber zu entscheiden, ob alle TeilnehmerInnen für geeignet zu halten sind, an dem entsprechendem Programm teilzunehmen.

8.Haftung
8.1 Die Haftung des aktivErleben e.V für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Soweit der aktivErleben e.V. zwar Programmveranstalter, aber ansonsten nur Vermittler einzelner Programmbausteine ist und in der jeweiligen Programmbeschreibung darauf hingewiesen wurde, wer statt des aktivErleben e.V. hierbei Programmveranstalter der Bausteine ist, haftet der aktivErleben e.V. bei evtl. Leistungsstörungen nicht für diese lediglich vermittelten Fremdleistungen der beteiligten Leistungsträger.
8.3 Der aktivErleben e.V haftet außerdem nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (z.B. Hochseilgarten, Jugendherbergen usw.) und in der Programmbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
8.4 Der aktivErleben e.V. haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen- Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des aktivErleben e.V. zurückzuführen ist. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen unternimmt die TeilnehmerIn die Angebote auf eigene Gefahr. Es bleibt den TeamerInnen vorbehalten, die angegebenen Programme nach Kenntnissen der TeilnehmerInnen oder wegen unvorhersehbaren Umständen abzuändern.
8.5 Beeinträchtigungen oder Ausfall der Leistungen des aktivErleben e.V. durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht den vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flusssperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen zuzählen.
8.6 Die Programme des aktivErleben e.V. werden unter Berücksichtigung des Naturschutzes und des Landesbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Sollten sich hieraus während eines Programms Einschränkungen für den geplanten Ablauf ergeben, ist der aktivErleben e.V. berechtigt, die Programminhalte im Sinne dieser Gesetze abzuändern und/oder ersatzweise gleichwertige Angebote anzubieten.

9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
9.1 Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine vereinbarte Leistung, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber den TeamerInnen zu rügen, um Gelegenheit der sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft die TeamerInn nicht sofort Abhilfe, hat der Auftraggeber den Mangel unverzüglich bei der Geschäftsstelle von aktivErleben e.V. (W.Bluhm Str.44, 30451 Hannover) zu melden. Gleiches gilt, wenn der AuftraggeberIn die Rüge der TeamerIn nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt die AuftraggeberIn die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
9.2 Eine Kündigung des vertraglich vereinbarten Programms durch die AuftraggeberIn wegen eines Mangels an dem Programm, der die Durchführung erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der aktivErleben e.V. keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem die AuftraggeberIn der TeamerIn hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom aktivErleben e.V. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse der AuftraggeberIn gerechtfertigt ist.
9.3 Gewährleistungsansprüche hat die AuftraggeberIn nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Programmende am Sitz des aktivErleben e.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann die AuftraggeberIn Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.
9.4 Ansprüche aus dem Vertrag können nur an die AuftraggeberIn selbst geltend gemacht werden, eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
9.5 Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglichen Programmende. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren drei Jahre nach Programmende. Hat die AutraggeberIn Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem die Ansprüche schriftlich zurückgewiesen werden.

10. Leihweise Überlassung der Ausrüstung
10.1 Die den TeilnehmerInnen leihweise überlassene Ausrüstung muss sorgsam behandelt werden. Für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung unbrauchbar gewordenen Ausrüstungsgegenstände haftet der/die TeilnehmerIn in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

11 Persönliche Ausrüstung
11.1 Für die persönliche Ausrüstung einer TeilnehmerIn (z.B. Isomatte, Zelt, Schlafsack etc.) haftet der aktivErleben e.V. nicht. Bei längerfristigen Programmen empfiehlt der aktivErleben e.V. den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

12 Teilnahmebedingungen
12.1 Voraussetzung zur Teilnahme an den jeweiligen Programmen sind eine erforderliche gesunde körperliche Verfassung und ein Mittelmaß an Kondition. Bei Projekten mit Menschen mit Behinderungen ist das Einverständnis des Hausarztes erforderlich. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich im Zweifelsfalle mit ihrem Hausarzt bzw. Facharzt zu sprechen. Die TeilnehmerInnen sind des weiteren verpflichtet, die TeamerInnen von eventuellen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten oder Behinderungen zu unterrichten. Selbstverständlich werden die Angaben streng vertraulich behandelt. Bei Touren, die ganz oder teilweise auf oder im Wasser stattfinden, ist es notwendig, dass die TeilnehmerInnen längere zeit schwimmen können.
12.2 Die verantwortliche TeamerIn und der aktivErleben e.V. behalten sich vor, im Zweifelsfalle die TeilnehemerIn von der jeweiligen Aktion auszuschließen.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
13.1 Die AuftraggeberIn kann den aktivErleben e.V. nur an dessen Sitz verklagen.
13.2 Für Klagen des aktivErleben e.V. gegen die AuftraggeberIn ist der Wohnsitz der TeilnehmerIn maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkauflleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben; sowie gegen Personen , die nach Abschluss des Programms ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des aktivErleben e.V. maßgebend.
13.3 Gerichtstand des aktivErleben e.V ist das Amtsgericht Hannover.

14. Allgemeine Bestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen des aktivErleben e.V. nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. Formfehler oder Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Bedingungen im übrige hiervon nicht berührt. An Stelle der etwaigen nichtigen oder undurchführbaren Bestimmungen oder vorhandenen Lücken verpflichten sich die Parteien das einzusetzen, was den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarungen erreichen lässt.
14.2 Die Geschäftsbestimmungen entsprechen dem Stand von 15.06.2002 und gelten für die aktuellen Programmangebote des aktivErleben e.V.
14.3 Mit Erscheinen von neuen Programmangeboten erlischt die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen.

aktivErleben e.V.
Nieschlagstr. 26

Deutschland 30449 Hannover

Tel.: 0511/7608307
Email: Info@aktiv-erleben.org
Homepage: www.aktiv-erleben.org